Der LSAP-Europaabgeordnete Robert Goebbels begrĂĽĂźt das Vorgehen der deutschen Regierung, ungedeckte Leerverkäufe von bestimmten Aktien, Staatsanleihen und Kreditausfallversicherungen (CDS) zu verbieten. Seit Mittwoch ist demnach der Handel mit ungedeckten Leerverkäufen auf deutschen Börsen untersagt. Eine konzertierte europäische Aktion in dieser Frage wäre selbstverständlich in dieser Frage besser gewesen. Da aber zu viele europäische Regierungen sich dem Druck ihrer nationalen Finanzlobby beugen, ist der deutsche Alleingang fĂĽr den luxemburgischen Europaabgeordneten absolut vertretbar: “Das Verbot von ungedeckten Leerverkäufen ist längst ĂĽberfällig. Zwar werden durch dieses Verbot Spekulationen durch ungedeckte Leerverkäufe nicht verschwinden – ein solcher Handel wird sich in andere Länder verlagern - allerdings ist die Symbolik hinter dieser MaĂźnahme von groĂźer Tragweite“, so Robert Goebbels.
Bei Leerverkäufen handelt es sich um den Versuch der internationalen Spekulation selbst bei Kursverlusten Gewinne zu kassieren. Zu diesem Zweck wetten Investoren auf fallende Kurse. Zur Beeinflussung des Verfalls der Kurse bieten sie Aktien oder Obligationen weit unter ihrem Börsenwert an. Bestenfalls leihen die Finanzhasardeure die entsprechenden Papiere aus. Manchmal bieten sie sogar Papiere zum Verkauf an, die sie ĂĽberhaupt nicht besitzen. Man spricht dann von ungedeckten oder nackten Leerverkäufen (“naked short-selling”). (…)
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