Mit der Roaming-Verordnung von 2007 wurde erstmals ein einheitlicher Eurotarif in den 27 Mitgliedsländern der EU festgelegt. Seitdem sind die  Roaming-Tarife in der EU zwar jährlich gefallen, aber nur im Rahmen der verordneten Preissenkungen. Wettbewerb unter den Mobilfunkanbietern, und somit noch günstigere Angebote, hat die Verordnung nicht ausgelöst.
In einer Neuausrichtung dieser Verordnung, schlägt die Europäische Kommission nun eine Reihe von Maßnahmen vor, die den Wettbewerb im Bereich des Roamings stärken sollen. Neben weiterhin festgelegten Preisobergrenzen, will die Kommission ab dem 1. Juli 2014 Mobilfunkkunden die Möglichkeit geben, einen von ihrem nationalen Mobilfunkanbieter unabhängigen, alternativen Anbieter von Roamingdiensten zu wählen. Dabei würden die Verbraucher weiterhin auf ihrer Mobilfunknummer erreichbar bleiben.
Robert Goebbels, Verhandlungsführer der sozialistischen Fraktion im Europaparlament für diese Verordnung, betrachtet den Vorschlag der Kommission als zu wenig ambitioniert: “Den Wettbewerb weiter fördern ist sicherlich ein guter Ansatz um Roaming-Preise attraktiver zu gestalten. Allerdings verfehlt die Kommission unter dem Einfluss ihres liberalen Wettbewerbsgedankenguts das eigentliche Ziel, nämlich die Einführung einheitlicher Tarife für National- und Roamingverbindungen.” Vor 18 Monaten setzte sich die Kommission noch das Ziel, bis 2015 die Roamingpreise an die Nationalpreise anzupassen.
Dem ist heute nicht mehr so, im Gegenteil. Der vorliegende Vorschlag würde genau das Gegenteil eines einheitlichen europäischen Mobiltelefonmarktes bewirken. Da Kunden die Möglichkeit erhalten sollen, einen Anbieter für nationale Tarife und einen weiteren für Roaming-Tarife auszusuchen, entsteht bloß ein zweiter Markt. (…)







